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DIE Grundregeln für Online-Barrierefreiheit

Im Folgenden werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie gutes Online-Lernen Menschen mit Behinderungen unterstützen kann.
Texte

  • Schriftart: Verwenden Sie einfache, gut lesbare, serifenlose Schriftarten.
  • Schriftformatierung: Für eine bessere Lesbarkeit sollten Sie kursiv geschriebenen Text nach Möglichkeit vermeiden.
  • Kontrast: Dunkler Text auf hellem Hintergrund ist immer leichter zu lesen als heller Text auf dunklem Hintergrund. Für farbenblinde Computernutzer ist es wichtig, dass der Kontrast auf dem Bildschirm scharf genug ist. Für sie sind zum Beispiel zu blasse Schriftfarben, die sich kaum vom Hintergrund abheben, ein Problem.
  • Tabelle: Tabellenstrukturen verursachen Probleme für Bildschirmleser: Die Elemente werden zwar der Reihe nach vorgelesen, aber oft aus dem Zusammenhang gerissen.
  • Orientierung: Wichtig ist eine klare, übersichtliche Struktur des Inhalts, z. B. eine klare Gliederung der Texte durch Überschriften und Absätze.
  • Links: Links müssen sinnvoll betitelt sein. Ein „Hier“, „Mehr“ oder „Weiter“ reicht für Blinde nicht aus, um sich zurechtzufinden.
  • Leichte Sprache: Hilfreich ist es, Texte in der so genannten Leichten Sprache bereitzustellen: Die Sätze sind kurz und einfach formuliert. Hierfür gibt es Richtlinien. (Mehr über die Verwendung von Leichter Sprache können Sie hier lesen: https://bik-fuer-alle.de/was-bedeutet-leichte-sprache.html).
  • Screenreader-Unterstützung: Sehbehinderte Menschen können sich die Texte vorlesen lassen.

Bilder

  • „Sprechende“ Bilder: Visuelle Informationen wie Bilder oder Grafiken müssen blinden Menschen über Schriftliches zugänglich gemacht werden – folglich müssen sie in Form von aussagekräftigen Alternativtexten gespeichert werden, die von einem Screenreader vorgelesen werden können. Ist dies nicht der Fall, wird nur der Dateiname vorgelesen, was in der Regel nicht sehr informativ ist.

Videos

  • Untertitel: Zur Erleichterung für gehörlose Menschen bietet E-Learning die Möglichkeit, Videos mit Untertiteln zu versehen. Darüber hinaus haben Texte, die mit Grafiken und Animationen präsentiert werden, eine nachhaltigere Wirkung als ohne – das heißt Sie können Gelerntes langfristig behalten. Untertitel helfen nicht nur gehörlosen Menschen, sondern auch Nicht-Muttersprachlern, die nicht alles auf Anhieb verstehen – oder Zug fahrenden Smartphone-Nutzern ohne Kopfhörer, die ihre Mitreisenden nicht belästigen wollen.
  • Audiodeskription: Eine Audiodeskription ist eine zusätzliche Tonspur, die den Inhalt des Videos, der rein visuell wiedergegeben wird, erklärt. Enthält ein Video Dialoge, können nur die Sprachpausen für Erklärungen genutzt werden. Eine einfache Alternative zur Audiodeskription: Sie können sich schon bei der Aufnahme Ihres Videos daran erinnern, alle wichtigen Infos und Details zu nennen. Wenn Sie zum Beispiel ein Familienfoto in die Kamera halten, sagen Sie einfach kurz: „Das ist ein Bild von meiner Familie auf Omas Geburtstag. Onkel Herbert trug mal wieder seinen hässlichen, ockerfarbenen Pullover mit Hasenmotiv.“

Audio

  • Transkription: Um für gehörlose Menschen zugänglich zu sein, müssen Audiodateien transkribiert werden. Bei einer Transkription für Hörgeschädigte werden das gesprochene Wort und alle anderen wichtigen Audioinformationen in Textform wiedergegeben. Hintergrundgeräusche werden in Klammern gesetzt. Wenn verschiedene Sprecher aktiv sind, muss dies ebenfalls vermittelt werden.

Kursplan 

Lernpfad: Modul 2: Inhalte präsentieren
Kurs: M2 LE 3: Urheberrecht, OER und Barrierefreiheit

Kursleitung

Keine Kursleitung zugewiesen.

Fortschritt

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